Erben und Vererben
Aufklärung zum Thema Erben und
Vererben
Die jetzige arbeitende Generation wird als Generation der
Erben bezeichnet. Auch im Falle der Überschuldung der
Erbschaft gilt es, einige Besonderheiten zu beachten. Es gibt
grundsätzlich die gesetzlich vorgeschriebene und die
testamentarische Erbfolge. Der Erblasser kann also zunächst
bestimmen, ob er überhaupt die gesetzliche Erbfolge
beeinflussen will. Hinterlässt er kein Testament, so wird
gesetzlich nach folgender Reihenfolge vererbt: Der Erbe kann
ein Erbe annehmen oder bei Überschuldung auch ablehnen.
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Elterngeld
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Detektiv aus Augsburg |