Der Ratenkredit
Privatkunden können im Rahmen eines Bauvorhabens oder zur
Finanzierung von Waren und Dienstleistungen einen
Ratenkredit
bei einem Kreditinstitut aufnehmen. Zur Bewilligung der
Kreditvergabe müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Das Kreditinstitut prüft zunächst, inwieweit der
Antragsteller kreditfähig und kreditwürdig ist. Unter
Kreditfähigkeit versteht man die Volljährigkeit und
Geschäftsfähigkeit des Kunden. Die Kreditwürdigkeit
berücksichtigt die finanzielle und wirtschaftliche
Situation. Wer ein festes Arbeitsverhältnis und
dementsprechend ein regelmässiges Einkommen nachweisen kann,
kann für die Kreditvergabe in Betracht gezogen werden.
Eventuell vorhandene Vermögenswerte wie z.B. Wertpapiere
oder Sparguthaben können zur Sicherung des Kredits an die
Bank verpfändet werden. Um vergangenes Kreditverhalten
beurteilen zu können, beantragt das Kreditinstitut einen
aktuellen Auszug der Schufa. Zahlreiche Anbieter, vor allem
Direktbanken, werben für
schufafreie Kredite. In seinem eigenen Interesse
sollte der Kunde jedoch einer Schufa-Auskunft zustimmen,
denn ein erfahrener Kreditberater kann beurteilen, ob die
Aufnahme eines Kredits zu verantworten ist, oder ob sich der
Kreditnehmer hierdurch finanziell übernehmen würde. Kommt es
zur Vergabe eines
Ratenkredit
wird der Vertrag aufgesetzt, um die Konditionen des Kredits
und Verpflichtungen der Vertragsparteien festzuhalten. Die
Rückzahlung des Kredits erfolgt in vereinbarten monatlichen
Raten über die Dauer der Laufzeit, die in der Regel zwischen
6 und 72 Monaten beträgt. Für die Inanspruchnahme des
Kreditbetrags verlangt das Kreditinstitut Zinsen.
Kredite trotz negativer Schufa
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